Ab 2024 tritt die CSRD (Corporate Social Reporting Directive) zunächst für große und für kapitalmarktorientierte Unternehmen in Kraft. Indirekt werden aber zukünftig alle Unternehmen davon betroffen sein, denn sowohl Lieferanten als auch Kunden müssen entsprechende Abfragen für ihre jeweilige Berichterstattung implementieren. Die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells wird zudem eine Kernanforderung an Sanierungskonzepte gemäß IDW S6 sein.

Mit der konkreten ESG-Implementierung sollten Führungskräfte also auch in KMUs vorausschauend beginnen, um eine geeignete Datenbasis zu schaffen und automatisierte Prozesse übergreifend zu etablieren. Außerdem wird dadurch zur Zeit noch ein Wettbewerbsvorteil geschaffen, den es zu nutzen gilt. Bei bei der Implementierung der ESG berät Dr. Goth Sie sehr gerne.